Jede Katze hat ein Recht auf ein eigenes Katzenklo
Montag, 1. September 2008 | Kategorie: Allgemeines | 3 Kommentare
Wie man beim Tierblog unter dem Beitrag "Gesellige Kleintiere nie mehr allein - neues Tierschutzgesetz in der Schweiz" nachlesen kann, tritt am heutigen Montag, den 01.September das neue Schweizer Tierschutzgesetz in Kraft. Neben verschiedenen neuen Vorschriften zur Kleintierhaltung von Meerschweinchen, Vögeln oder Mäusen und Ratten, gibt es auch einige neue Regelungen für Hunde- als auch für Katzenhalter. Während Hundebesitzer ab 2010, noch vor der Anschaffung eines Tieres, einen Theoriekurs über Hundehaltung besuchen müssen, müssen Katzenbesitzer im Lebensumfeld der Katze folgendes bereithalten:
Und das beste: jede Katze hat das Recht auf ein eigenes Katzenklo.
Mehr Infos gibt es unter dem oben verlinkten Beitrag beim Tierblog.
- Eine Klettermöglichkeit
- Kratzmöglichkeiten
- Beschäftigungsmöglichkeiten
- erhöhte Ruheflächen
- Rückzugsmöglichkeiten
Und das beste: jede Katze hat das Recht auf ein eigenes Katzenklo.
Mehr Infos gibt es unter dem oben verlinkten Beitrag beim Tierblog.











3 Kommentare
Nur, wer soll das denn überprüfen?
Was ich aber wirklich gut finde, das Hundehalter vor der Anschaffung einen Theoriekurs absolvieren müssen.
Ich habe 6 Klos bei 4 Katzen.
Den Rest gibts auch bei mir in Hülle und Fülle.
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