Jede Katze hat ein Recht auf ein eigenes Katzenklo

Montag, 1. September 2008 | Kategorie: Allgemeines | 3 Kommentare

Wie man beim Tierblog unter dem Beitrag "Gesellige Kleintiere nie mehr allein - neues Tierschutzgesetz in der Schweiz" nachlesen kann, tritt am heutigen Montag, den 01.September das neue Schweizer Tierschutzgesetz in Kraft. Neben verschiedenen neuen Vorschriften zur Kleintierhaltung von Meerschweinchen, Vögeln oder Mäusen und Ratten, gibt es auch einige neue Regelungen für Hunde- als auch für Katzenhalter. Während Hundebesitzer ab 2010, noch vor der Anschaffung eines Tieres, einen Theoriekurs über Hundehaltung besuchen müssen, müssen Katzenbesitzer im Lebensumfeld der Katze folgendes bereithalten:
  • Eine Klettermöglichkeit
  • Kratzmöglichkeiten
  • Beschäftigungsmöglichkeiten
  • erhöhte Ruheflächen
  • Rückzugsmöglichkeiten

Und das beste: jede Katze hat das Recht auf ein eigenes Katzenklo.

Mehr Infos gibt es unter dem oben verlinkten Beitrag beim Tierblog.


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1 Trackbacks

  1. Durch das neue Tierschutzgesetz in der Schweiz, muss man dort seinen Katzen "erhöhte Ruheflächen" bereithalten. Auch wenn wir nicht in der Schweiz wohnen, gibt es solche Ruheflächen zu Genüge in unserer Wohnung. Im Normalfall geht man davon aus, das eine

3 Kommentare

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  1. Find ich gut, das Tierhalter Gesetzlich angehalten werden mehr für ihr Tier zu tun. Sie haben sich ja auch schließlich für das Tier entschieden.
    Nur, wer soll das denn überprüfen?
    Was ich aber wirklich gut finde, das Hundehalter vor der Anschaffung einen Theoriekurs absolvieren müssen.
  2. Juhu ich habe bestanden ;)
    Ich habe 6 Klos bei 4 Katzen.
    Den Rest gibts auch bei mir in Hülle und Fülle.
  3. 6 Katzenklos? Wo stellst du die denn alle hin?

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